Was sagt das Gesetz zum Vaterschaftstest?
Der Gesetzgeber hat klare Regeln aufgestellt, die bei einem Vaterschaftstest zu beachten sind. Wer sie übertritt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Ein Vaterschaftstest ist schnell gekauft, ein Klick im Internet oder ein Gang zur Apotheke genügt. Doch das heißt nicht, dass er gedankenlos verwendet werden kann: Vor dem Gesetz ist der Vaterschaftstest ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Es gibt also einige Punkte zu beachten.
Ohne Einverständniserklärung kein Test
Die wichtigste Regel: Nichts ohne Einverständnis. Ein Vaterschaftstest darf nur durchgeführt werden, wenn alle Beteiligten schriftlich ihre Zustimmung erteilt haben. Bei einem unmündigen Kind müssen alle Sorgeberechtigten zustimmen, also in der Regel auch die Mutter. Erst mit der Volljährigkeit kann ein Kind selbst entscheiden.
Wer sich über die Regeln hinwegsetzt und einen Vaterschaftstest ohne die notwendigen Einwilligungen durchführt, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Heimliche Tests können mit bis zu 5 000 Euro geahndet werden1. Dies gilt auch, wenn der Vaterschaftstest in einem ausländischen Labor erfolgt. Vor Gericht können sie auch nicht als Beweismittel angeführt werden2.
Die Mutter weigert sich
Doch was passiert, wenn die Mutter das Einverständnis verweigert? Dann bleibt nur der Gang vor das Gericht. Da dem gesetzlichen Vater das Recht auf einen Vaterschaftstest zusteht3, wird ein Familiengericht seinem Antrag zustimmen – es sei denn, das Wohl des Kindes ist dadurch gefährdet. Die richterliche Weisung ersetzt dann das mütterliche Einverständnis, und der Test kann legal durchgeführt werden.
Das Recht auf einen Gerichtstermin hat allerdings nur jemand, der bereits vor dem Gesetz als Vater gilt. Wer glaubt, dass er ein Kind gezeugt hat, aber nicht als Vater bei den Behörden angemeldet ist, muss den Weg über eine Vaterschaftsfeststellungsklage gehen. Das darf er allerdings nur, wenn dabei das Wohl des Kindes nicht beeinträchtigt wird3.
Darf ein erwachsenes Kind den Vaterschaftstest einfordern?
Ein Vaterschaftstest soll vor allem die Frage klären, wer die Rechte und Pflichten der Vaterschaft übernehmen muss. Bei einem minderjährigen Kind wären dies etwa Unterhalt oder Besuchsrecht. Gegenüber einem erwachsenen Kind hat ein Vater jedoch meist keine rechtlichen Verpflichtungen mehr – er ist daher auch nicht unbedingt zur Teilnahme an einem Vaterschaftstest verpflichtet.
Diese Entscheidung traf 2016 das Bundesverfassungsgericht4. Eine Rentnerin hatte versucht, ihren mutmaßlichen Vater zu einem Test zu zwingen, obwohl eine erste Vaterschaftsfeststellungsklage bereits in den 1950er Jahren abgewiesen wurde. Der damals verwendete Test war allerdings nicht vollständig verlässlich. Das höchste deutsche Gericht wies auch die zweite Klage ab: Die Klärung der biologischen Vaterschaft ist für sich allein kein zwingender Grund für einen Vaterschaftstest.
Unabhängige Abnahme der Proben
Für einen Vaterschaftstest müssen zuerst Gewebeproben entnommen werden, um Ausgangsmaterial für die Analyse des Erbguts zu erhalten. Auch für die Entnahme der Gewebeproben gelten klare Regeln: Sie muss durch eine unabhängige und geeignete Person erfolgen, wie etwa Ärzte oder Mitarbeiter des Jugendamtes1. Es wäre sonst zu einfach, das Ergebnis des Vaterschaftstests durch fremde Gewebeproben zu verfälschen.
Letztlich gelten auch für die Labore, welche den Vaterschaftstest durchführen, strenge gesetzliche Bestimmungen. Sie müssen offiziell akkreditiert sein und in regelmäßigen Untersuchung ihre fachliche Eignung unter Beweis stellen.
Heimliche und somit illegale Tests sind auch für die durchführenden Labors eine teure Angelegenheit: Strafen von bis zu 300 000 Euro sind möglich1. Kein Wunder also, dass alle Anbieter auf ihren Webseiten vorsorgen und gesetzlich einwandfreie Vordrucke für die Einwilligung vorrätig halten.
Teil 2/4: Was sagt das Gesetz zum Vaterschaftstest?
Teil 3/4: Wie funktioniert ein Vaterschaftstest?
Teil 4/4: 99,9 % gelten schon als Beweis
Gentest
Vaterschaftstest
Kurz und knapp
- Vaterschaftstests erfordern die schriftliche Zustimmung aller Beteiligten
- bei unmündigen Kindern muss in der Regel auch die Mutter einem Vaterschaftstest zustimmen
- gesetzliche – aber nicht unbedingt biologische – Väter können einen Vaterschaftstest gerichtlich erzwingen
- heimlich durchgeführte Vaterschaftstests werden mit Strafen bis zu 5 000 Euro geahndet
- die korrekte Abnahme der Gewebeproben für einen Vaterschaftstest muss durch einen Zeugen bestätigt werden